Nachfolgend erhalten Sie zunächst Informationen darüber, wie die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfestelle erfolgt. Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Ärzte; Abschnitt G, Psychotherapie (GOP).
HINWEIS: Seit dem 01.07. 2024 gibt es neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen des Bundes und der Länder zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Psychotherapeutenkammer NRW oder des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Einen Überlick über zusätzliche bzw. ergänzende Angebote erhalten Sie daran anschliessend unter der Rubrik Selbstzahler.
Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung (PKV)
Wie ist die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert? Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich nach Tarif und Umfang Ihres Versicherungsvertrages. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die konkreten Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer PKV vor Beginn einer Psychotherapie zu klären: Checkliste: Leistungsumfang PKV [pdf] Die Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.
Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten abzudecken, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird. Die Vorgehensweise diesbezüglich und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.
Selbstzahler
Die o.g. vorgeschriebenen Formalitäten und Begrenzungen von Krankenversicherungen entfallen bei Selbstzahlung. Die Rahmenbedingungen der Behandlung zwischen Ihnen als Klient und uns werden lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt – Sie können sofort beginnen.
Angebote wie psychologische Beratung, Paartherapie oder Coaching sind individuelle Leistungen, die grundsätzlich nicht von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden bzw. von der Beihilfe erstattungsfähig sind. Die Honorare dieser Selbstzahlerleistungen finden sie hier:
Für alle Angebote können wir Ihnen Termine auch in den Abendstunden sowie am Wochenende anbieten.