
Den ausgebildeten Fachmann für Psychotherapie - entsprechend dem Psychotherapeutengesetz - erkennen Sie an der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" und "Ärztlicher Psychotherapeut".
Die Kombination von Diplom-Psychologe und Psychotherapeut wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt, die Kombination von Arzt und Psychotherapeut nennt sich "Ärztlicher Psychotherapeut".
Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten besteht die Sonderregelung, dass die Grundausbildung auch aus einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen kann.
Dass heißt, es gibt allein diese drei Berufsgruppen, die nach entsprechender Fachausbildung zum Psychotherapeuten, berechtigt sind den Titel Psychotherapeut (ohne einschränkende Zusätze) zu tragen. Praktizierende Psychotherapeuten verfügen über eine Approbation und sind im Arztregister eingetragen.
Lediglich der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" sowie die Kurzform "Psychotherapeut" ist geschützt.
Der Begriff "Psychotherapie" oder "psychotherapeutische Behandlung" ist nicht geschützt. Das bedeutet, auch Personen, die nicht berechtigt sind, den Titel Psychotherapeut zu führen, dürfen psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Im Zweifel fragen Sie im Informationsgespräch nach der Qualifikation Ihres Behandlers.
Grundsätzlich gehen Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Psychotherapeuten sicher, wenn Sie sich z.B. bei der Psychotherapeutenkammer (PTK) erkundigen. Der Psychotherapeutensuchdienst der Psychotherapeutenkammer kann Angaben zu Spezialisierungen von Therapeuten machen, wie die Fokussierung auf bestimmte Therapiemethoden, Störungen und Patientengruppen (z.B. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Schmerzpatienten etc.).
Einen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe und weitere Informationen der PTK finden Sie unter: www.ptk-nrw.de/