
Den ausgebildeten Fachmann für Psychotherapie - entsprechend dem Psychotherapeutengesetz - erkennen Sie an der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" und "Ärztlicher Psychotherapeut".
Die Kombination von Diplom-Psychologe und Psychotherapeut wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt, die Kombination von Arzt und Psychotherapeut nennt sich "Ärztlicher Psychotherapeut".
Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten besteht die Sonderregelung, dass die Grundausbildung auch aus einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen kann.
Dass heißt, es gibt allein diese drei Berufsgruppen, die nach entsprechender Fachausbildung zum Psychotherapeuten, berechtigt sind den Titel Psychotherapeut (ohne einschränkende Zusätze) zu tragen. Diese Fachleute sind in der Regel im Arztregister eingetragen.