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Kostenübernahme
Wir sind approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag und als private Praxisgemeinschaft niedergelassen. Somit werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.

Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung

Achten Sie darauf, wie die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist. Manchmal gibt es im Bereich Psychotherapie Einschränkungen. Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die konkreten Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer Privaten Krankenkasse vor Beginn einer Psychotherapie zu erfragen: Checkliste: Kostenerstattung PKV [pdf]
Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten abzudecken, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird. Der Antrag auf Psychotherapie wird von Ihnen bei der Beihilfestelle vor Beginn der Therapie beantragt.
Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.

 

Kostenübernahme im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in NRW
Aufgrund unserer Teilnahme am Vertrag über die ambulante vertragsärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW im Rahmen der freien Heilfürsorge werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie  entsprechend übernommen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch den Überweisungsschein des ZPD mit. Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.


Selbstzahler
Die vorgeschriebenen Formalitäten und die Rahmenbedingungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen fallen bei Selbstzahlung weg. Selbstzahler sind nicht an bestimmte Therapieverfahren gebunden und können unterschiedliche Methoden frei wählen.
Paartherapie und Coaching sind zudem Leistungen, die grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen werden.
In der Regel erhalten Sie für alle - von uns angebotenen -  Methoden kurzfristig Termine. Entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituationen sind Termine nach Absprache auch am Wochenende möglich.
Eine Kostenübersicht erhalten Sie hier Vergütungstabelle [pdf]

 

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Als Private Praxisgemeinschaft haben wir keinen Kassensitz. Über eine Sonderregelung ist es für gesetzlich Versicherte im Einzelfall jedoch möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie bei einem nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu bekommen.
Bitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie, ob grundsätzlich die Bereitschaft zur Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie (dem sogenannte Kostenerstattungsverfahren) besteht.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich um einen Therapieplatz bei einem Kassenzugelassenen Psychotherapeuten bemüht haben und Ihnen kein Therapieplatz innerhalb eines angemessenen Zeitraums (Wartezeiten von mehr als sechs Monaten) angeboten wurde. Informieren Sie den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse auch darüber, dass die außervertragliche Psychotherapie von  Psychologische Psychotherapeutinnen  mit Approbation und Arztregistereintrag durchgeführt wird.

Wenn Ihre Krankenkasse einem Kostenerstattungsverfahren zustimmt, setzen Sie sich bitte bezüglich einer Terminabsprache für ein Erstgespräch mit uns in Verbindung.