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Kostenübernahme
Wir sind approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag. Somit werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.

Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung

Achten Sie darauf, wie die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist. Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages. Häufig werden im Bereich Psychotherapie Beschränkungen gemacht, die die Leistungsverpflichtung zum Teil einschränken können. Andere Begrenzungen sind mitunter in der Gesamtmenge der zu übernehmenden Therapiesitzungen zu finden.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die konkreten Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer Privaten Krankenkasse vor Beginn einer Psychotherapie zu erfragen:
Checkliste: Kostenerstattung PKV [pdf]

Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns gemeinsam mit Ihnen in den ersten Informationsgesprächen ausführlich besprochen.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten abzudecken, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird. Der Antrag auf Psychotherapie wird von Ihnen bei der Beihilfestelle vor Beginn der Therapie beantragt.
Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns gemeinsam mit Ihnen in den ersten Informationsgesprächen ausführlich besprochen.

Selbstzahler
Die vorgeschriebenen Formalitäten und die Rahmenbedingungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen fallen bei Selbstzahlung weg. Selbstzahler sind nicht an bestimmte Therapieverfahren gebunden und können unterschiedliche Methoden frei wählen.
In der Regel erhalten Sie für alle - von uns angebotenen - Verfahren und Methoden kurzfristig Termine. Entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituationen sind Termine nach Absprache auch am Wochenende möglich.
Eine Kostenübersicht sowie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen (FAQ's) erhalten Sie hier Vergütungstabelle [pdf]

 

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Über die Krankenversicherungskarte kann in der Regel eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in Anspruch genommen werden. Diese Therapieformen werden als sogenannte Richtlinienverfahren bezeichnet.
Viele in den Richtlinienverfahren ausgebildete und qualifizierte Psychologische Psychotherapeuten haben trotz Approbation und Eintrag ins Arztregister nicht die Zulassung zur Abrechnung mit Krankenkassen innerhalb dieser Therapieverfahren, weil die Anzahl der Kassenzulassungen begrenzt sind.
Auch wir verfügen aktuell nicht über eine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Über eine Sonderregelung ist es für gesetzlich Versicherte jedoch möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie bei einem nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu bekommen.

Über die Vorgehensweise informieren wir Sie gerne. Benutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.